Praxisgemeinschaft für Psychotherapie
 
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Wie wird behandelt?

  • Nach 2 bis 4 Probesitzungen entscheiden Patient und Therapeutin gemeinsam, ob eine Therapie indiziert ist.
  • Wenn ja, wird von der Therapeutin eine Kostenübernahme beim Kostenträger für eine Kurzzeit- (25 Sitzungen)
    oder Langzeittherapie (VT bis zu 80 Sitzungen, TP bis zu 100 Sitzungen) beantragt.
  • Eine Sitzung dauert bis zu 50 Minuten.
  • Die Frequenz der Sitzungen entscheidet die Therapeutin. Eine Therapie kann mehrmals wöchentlich
    bis zu jeweils einmal vierzehntägig stattfinden.
  • Bei Angststörungen können Verhaltensübungen in vivo (außerhalb der Therapieräume) erfolgen.
    Hierbei werden nur Übungen durchgeführt, in die der Patient einwilligt.