- Nach 2 bis 4 Probesitzungen entscheiden Patient und Therapeutin gemeinsam, ob eine Therapie indiziert ist.
- Wenn ja, wird von der Therapeutin eine Kostenübernahme beim Kostenträger für eine Kurzzeit- (25 Sitzungen)
oder Langzeittherapie (VT bis zu 80 Sitzungen, TP bis zu 100 Sitzungen) beantragt. - Eine Sitzung dauert bis zu 50 Minuten.
- Die Frequenz der Sitzungen entscheidet die Therapeutin. Eine Therapie kann mehrmals wöchentlich
bis zu jeweils einmal vierzehntägig stattfinden. - Bei Angststörungen können Verhaltensübungen in vivo (außerhalb der Therapieräume) erfolgen.
Hierbei werden nur Übungen durchgeführt, in die der Patient einwilligt.