- Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden die Regelleistungen der Therapie komplett übernommen (Voraussetzungen: siehe nächsten Punkt - Anmeldung).
- Privatpatienten und Beihilfeberechtigte sollten bitte vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung klären. Hier erfolgt die Abrechnung nach GOP per Rechnungslegung.
- Bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) per Rechnungslegung.